Geiz ist geil!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung

Bitte beachte, dass unsere Vermietungen immer für einen Zeitraum von 24 Stunden gelten. Das bedeutet, dass die Rückgabe zur gleichen Zeit erfolgen muss wie die Abholung (Abholung um 9:00 Uhr bedeutet also auch eine Rückgabe um 9:00 Uhr). Wenn diese Zeit nicht eingehalten wird, müssen wir dir die zusätzlichen Stunden als weiteren Vermietungstag berechnen. Aber sprich uns ruhig an, wenn du eine Stunde oder zwei länger brauchst! Wir versuchen, wann immer möglich, flexibel zu sein.

Kategorien

Falls der von dir gebuchte Campervan nicht verfügbar ist, behalten wir uns das Recht vor, ihn durch ein Fahrzeug der gleichen oder einer höheren Kategorie zu ersetzen.
Wir garantieren, dass du immer so viele Sitze/Betten bekommst, wie du gebucht hast. Allerdings können wir dir nicht garantieren, dass du genau das gebuchte Modell bekommst. Deshalb kann die Innenausstattung und die Aufteilung des Fahrzeugs von den Bildern auf der Website abweichen.

Fahrzeugzustand

Der Mieter muss den Campervan in dem Zustand zurückgeben, in dem er ihn erhalten hat. Bei Schäden am Fahrzeug oder Verschmutzungen im Innenraum, ohne dass eine Reinigungsgebühr im Voraus geleistet wurde, werden zusätzliche Kosten fällig!

Die Reinigungsgebühr wird dann für unsere Mitarbeiterpartys verwendet!!!

50 € für: Campervans der Kategorien A-AA-AB-D-G-H-I-J

100 € für: Campervans der Kategorien B-BA-C-CA-E-EA-F

Tanken

Du bekommst deinen Campervan mit vollem Tank. Deshalb sollte dieser auch bei der Rückgabe voll sein. Wenn du den Campervan mit nicht ganz vollem Tank bekommen hast, solltest du ihn mit der gleichen Menge zurückgeben.
Wenn der Tankinhalt geringer ist als vorgegeben, tanken wir voll. Allerdings berechnen wir dir dann einen Zuschlag von 10 % pro Liter und dazu 10 € Tankgebühren. Kúkú Campers übernimmt keine Benzinkosten seiner Kunden.

E-Mails

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Natürlich bist du aufgeregt und wartest dringend auf eine Antwort von uns. Wir behalten uns aber das Recht vor, an hektischen Tagen deine E-Mails innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Gleichzeitig sollte es dich aber nicht zu sehr überraschen, wenn du bereits innerhalb von wenigen Minuten eine Antwort bekommst! Wenn du unbedingt sofort eine Antwort von uns benötigst, ruf uns einfach an.

Verpflichtungen des Mieters:

  1. Der Mieter erklärt sich mit den Bestimmungen des Mietvertrages einverstanden und bestätigt eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.
  2. Die Rückgabe des Mietautos durch den Mieter erfolgt:
    1. Mit allen Utensilien (Reifen und Werkzeug inbegriffen) in dem Zustand, indem sie vermietet worden sind. Ausgenommen sind hiervon normale Gebrauchsspuren.
    2. An dem vereinbarten Rückgabetermin, es sei denn es ist im Vorfeld etwas anderes besprochen worden.
    3. An den Ort der Vermietung, außer es wurde abweichendes vereinbart.
  3. Wenn der Mieter das Mietfahrzeug nicht wie abgesprochen zurückgibt oder keine Erklärung zur Verlängerung des Mietverhältnisses abgibt, so ist der Vermieter oder die Polizei dazu befugt das Mietfahrzeug ohne zusätzliche Information auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses kann nur mit dem Einverständnis des Vermieters erfolgen. Sollte der Mieter das Mietfahrzeug später als im Vertrag vereinbart abgeben, so ist der Vermieter befugt die Miete eines weiteren Tages unter den gleichen Konditionen, wie im Vertrag vereinbart, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  4. Das Mietfahrzeug soll gut behandelt und es soll vorsichtig gefahren werden. Es dürfen nur die Personen das Fahrzeug führen, die in der Vereinbarung auf der ersten Seite als Fahrer eingetragen wurden. Der Mieter haftet für Schäden am Auto, die nicht durch die Versicherung abgedeckt werden, selber. Dies gilt unter anderem für Schäden am Fahrzeug oder Personenschäden in folgenden Situationen:
    1. Offroad-Fahren,
    2. Fahren durch Flüsse oder andere Strömungen,
    3. Absichtliche Beschädigungen oder grobe Fahrlässigkeit,
    4. Fahren unter Drogenkonsum (Jedwede Art von legalen und illegalen Drogen, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel),
    5. Gesetzeswidrig oder nicht nach den Vorschriften des Vermieters/Mietvertrages fahren.
  5. Im Falle eines Unfalls, muss der Mieter sofort die Polizei und den Vermieter über den Vorfall unterrichten. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bis die Polizei eingetroffen ist.
  6. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust von privaten Gegenständen des Mieters oder der Insassen.
  7. Der Mieter verpflichtet sich nach Aufforderung folgende Beträge zu leisten:
    1. Eine Kaution in Höhe des kalkulierten Mietbetrags.
    2. Sämtliche Kosten, die dem Vermieter bei einer Rückführung des Fahrzeugs anfallen, wenn das Fahrzeug ohne Aufsicht zurückgelassen wurde und vom Vermieter abgeholt werden muss, ohne Rücksicht auf den Zustand des Fahrzeuges, die Straßen oder das Wetter.
  8. Dem Mieter ist es nicht gestattet Reparaturen oder Änderungen jedweder Art am Mietfahrzeug durchzuführen. Des Weiteren ist das Verändern vom Ex- und Interieur ebenfalls nicht gestattet. Des Weiteren darf das Auto nicht, ohne die vorige Zustimmung des Vermieters, als Sicherheit hinterlegt werden.
  9. Der Mieter ist für das Falschparken und den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich und muss die anfallenden Kosten, inkl. eines Bearbeitungsgebühr von 50 €, selber tragen.
  10. Dem Mieter ist es streng untersagt das Mietfahrzeug zu verleihen, unterzuvermieten oder jemanden gegen Geld mitzunehmen.
  11. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit vollem Tank oder auf dem gleichen Stand wie erhalten zurückzugeben. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug nachzufüllen und 10% Zuschlag pro Liter Kraftstoff zu berechnen. Es wird eine Tankgebühr von 10 € erhoben.
  12. Dem Mieter ist das Rauchen im Fahrzeug nicht gestattet. Das Rauchen oder der Geruch von Rauch im Auto wird mit einer Strafgebühr von 500 € geahndet.


    Verpflichtungen des Vermieters:

  13. Der Vermieter übernimmt die Lieferung des Mietfahrzeuges zur vereinbarten Zeit, unter den vereinbarten Bedingungen.
  14. Bei Störungen am Mietfahrzeug, steht der Vermieter in der Pflicht den Schaden so schnell wie möglich zu beheben.
  15. Der Vermieter hat dem Mieter den Inhalt dieses Mietvertrags und insbesondere die Verpflichtungen, die er mit seiner Unterschrift eingeht, offenzulegen.
  16. Der Vermieter informiert einen ausländischen Mieter über isländische Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Vorschriften, die das Fahren im Gelände verbieten. Der Vermieter weist insbesondere auf die Gefahren hin, die von Tieren auf den Straßen ausgehen.
  17. Wenn der Vermieter die Nutzung des Fahrzeugs hinsichtlich seiner Ausstattung und/oder der Straßenarten einschränken möchte, so muss das schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
  18. Der Vermieter verpflichtet sich, für seinen Geschäftsbetrieb eine gültige Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten.


    Versicherung:

  19. Die Mietsumme/Mietgebühr beinhaltet die obligatorische Kfz-Versicherung, einschließlich der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Fahrer und Eigentümer.
  20. Die Haftpflichtversicherung, mit der nach isländischem Recht festgelegten Versicherungssumme, besteht zu jedem Zeitpunkt.
  21. Der Mieter hat die Möglichkeit eine separate Unfallversicherung (All-Risk) abschließen. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach den Regularien der abgeschlossen Versicherung.
  22. Ausnahmen vom Versicherungsschutz sind folgend aufgeführt. Hierfür werden keine Kosten übernommen:
    1. Vorsätzlicher Schaden oder Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers,
    2. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln steht oder auf andere Weise nicht in der Lage ist, das Fahrzeug auf sichere Weise zu fahren,
    3. Schäden durch Rennen oder Testfahrten,
    4. Schäden durch Krieg, Revolution, Unruhen,
    5. Schäden durch Tiere,
    6. Brandlöcher in Sitzen, Teppichen, Matten oder Küchentische,
    7. Schäden die ausschließlich Räder, Reifen, Aufhängungen, Batterien, Glas (außer Fenster) oder Radios betreffen. Sowie der Verlust durch Diebstahl von Teilen des Fahrzeugs und den daraus resultierenden Schäden,
    8. Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen am Getriebe, Antrieb und anderen Teilen, die sich im Fahrgestell befinden oder daran befestigt sind, verursacht werden; Schäden am Fahrgestell durch Abschürfungen am Fahrzeugboden auf unebenen Straßen infolge von Graten, die von Planierfahrzeugen hinterlassen wurden, sowie durch Steine ​​auf der Fahrbahn oder am Straßenrand. Gleiches gilt für Schäden die durch hochgeworfene Steine entstehen die während der Fahrt auf die Unterseite des Fahrzeugs treffen.
    9. Schäden, die durch das Fahren an Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, z. B. auf Pfaden, Wegen, Schneebänken, Eis, Flüssen oder Bächen, an Stränden, an Orten die nur bei Ebbe zugänglich sind oder auf anderen unbefestigten Wegen. Schadensersatz wird jedoch gezahlt, wenn der Fahrer beispielsweise aufgrund von Straßenreparaturen gezwungen ist, die Straße zu verlassen.
    10. Wenn der Mieter auf irgendeine Weise beim Fahren im Gelände entdeckt wird, auf F-Straßen mit einem Nicht-Geländewagen fährt, auf gesperrten Straßen fährt oder auf Straßen die nicht für das aktuell fahrende Fahrzeug geeignet sind, akzeptiert er eine zusätzliche Geldstrafe von 500 €.
    11. Schäden durch Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder andere Arten von Bodenmaterial, die auf das Fahrzeug geblasen werden.
    12. Wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg (Fähre) transportiert wird, wird keine Entschädigung für Schäden bezahlt, die durch Gischt/Meerwasser verursacht wurden.
    13. Schäden an Tür, Kotflügel, Scharnieren oder anderen Teilen, die durch den Wind beschädigt worden, der die Türen erfasst.
    14. In anderen Fällen wird auf die allgemeinen Bedingungen für die Unfall- / All-Risk-Versicherung verwiesen.
  23. Der Mieter kann eine Super-Vollkasko-Versicherung (SCDW) erwerben, um die Haftung auf 750 € zu begrenzen (siehe Ausnahmen Abschnitt 20). Der SCDW deckt nur die Abschleppgebühr im Falle einer Immobilisierung nach einer Kollision mit Dritten ab, nicht aber für das Fahren im Gelände, das Abschleppen nach dem Feststecken in Sand, Schnee oder Schlamm.
  24. Wenn keine SCDW-Versicherung abgeschlossen wird, haftet der Mieter für einen Schaden von bis zu 3.000 Euro (siehe Ausnahmen, Abschnitt 20) sowie für mögliche Abschleppgebühren.


    Allgemeine Bestimmungen:

  25. Bei Irrtümern oder Preisfehlern hat der Vermieter das Recht Reservierungen zu stornieren.
  26. Dieser Mietvertrag muss während der Laufzeit immer im Fahrzeug aufbewahrt werden.
  27. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
  28. Für Vereinbarungen, die auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen getroffen wurden, gilt isländisches Recht. Dies schließt etwaige Schadensersatzansprüche ein. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aus der Haftung außerhalb dieser Vereinbarung. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag werden diese vor dem Gerichtsstand des Vermieters verhandelt.
  29. Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags können beim aktiven Schiedsgericht der Icelandic Consumers Association und der Icelandic Travel Industry Association eingereicht werden.
  30. Der Mieter erteilt dem Vermieter die Erlaubnis, Schäden, die während der Vermietung entstanden sind der Versicherung in Rechnung zu stellen (siehe Ausnahmen § 20). Der Mieter erteilt dem Vermieter auch die Erlaubnis, seine Kreditkarteninformationen aufzubewahren und den Zahlungsbeleg in seinem Namen zu unterschreiben.
  31. Datenschutzrichtlinie: Die Informationen, die das Unternehmen während der Nutzung dieser Website sammelt, werden nur für die angegebenen Zwecke und in Übereinstimmung mit dem isländischen Recht Nr. 77/2000 verwendet. KuKu Campers geben ohne ausdrückliche Genehmigung des Besuchers keine Informationen an Dritte weiter, es sei denn, dies wird von den Strafverfolgungsbehörden verlangt. Darüber hinaus bemühen wir uns, Besucherinformationen so zu sichern, dass Dritte nicht auf diese Informationen zugreifen können. Obwohl große Sorgfalt darauf verwendet wird, den Zugriff Dritter zu verhindern, können KuKu Campers nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Informationen von Dritten illegal erhalten werden. Unsere Buchungsseite wird durch eine SSL Verschlüsselung abgesichert.